Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 15.12.2025
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Fahrzeugüberführungen, die zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und [Dein Unternehmensname] auf Grundlage einer bestätigten Buchungsanfrage durchgeführt werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Dienstleistung ist die professionelle Überführung von Fahrzeugen gemäß dem individuell bestätigten Auftrag.
Die Leistung umfasst insbesondere:
die Abholung des Fahrzeugs,
die Planung einer effizienten Route,
die Überführung durch einen erfahrenen Fahrer,
die koordinierte Übergabe am Zielort,
sowie die dokumentierte Übergabe gemäß Abschnitt 6.
Art, Umfang und Termin der Überführung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
3. Preise
Die Preise richten sich nach dem jeweils gewählten Fahrtenmodell und basieren auf der gefahrenen Strecke sowie dem organisatorischen Aufwand.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage auf der Website dargestellten Tarife:
Einfache Fahrt bis 450 km
Kombinationsfahrt bis 450 km
Einfache Fahrt ab 450 km
Kombinationsfahrt ab 450 km
Individuelle Fahrten nach Absprache
Der bestätigte Preis ist verbindlich.
Nachträgliche Zuschläge erfolgen nicht.
4. Buchung & Anzahlung
Eine Buchung wird verbindlich, sobald der Kunde den Termin durch eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Fahrtpreises bestätigt hat.
Die Anzahlung dient der festen Terminreservierung und ermöglicht eine verlässliche Einsatz- und Routenplanung.
Nach Eingang der Anzahlung erhält der Kunde eine schriftliche Terminbestätigung.
Erst mit dieser gilt der Auftrag als verbindlich angenommen.
5. Stornierung
Eine Stornierung durch den Kunden ist grundsätzlich möglich.
Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, gelten folgende Regelungen:
Stornierungen bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.
Bei späteren Stornierungen kann die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten werden, da der Termin exklusiv reserviert wurde.
Bereits entstandene Aufwendungen bleiben hiervon unberührt.
6. Fahrzeugzustand & Dokumentation
Vor Fahrtantritt sowie bei Übergabe am Zielort erfolgt eine umfassende Videodokumentation des Fahrzeugzustands.
Die Dokumentation:
erfolgt mit ausreichender Ausleuchtung,
wird zeitlich zugeordnet,
und im Übergabeprotokoll eindeutig vermerkt.
Sie dient der transparenten Nachvollziehbarkeit des Fahrzeugzustands für beide Seiten.
7. Versicherung & Haftung
Das Fahrzeug ist während der Überführung entsprechend der bestehenden Absicherung geschützt.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Auf Anfrage können die Versicherungsdetails eingesehen werden.
Für bereits vorhandene Schäden oder technische Mängel, die nicht im Zusammenhang mit der Überführung stehen, wird keine Haftung übernommen.
8. Übergabe & Abschluss
Nach erfolgreicher Zustellung erfolgt:
die koordinierte Übergabe an den Empfänger,
sowie eine digitale Abschlussbestätigung der Auftragsdetails.
Mit der Übergabe gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.